Wartungsvertrag

Wartungsverträge

Elastische Fugenabdichtungen können mit der Zeit - durch verschiedenste Einflüsse - spröde, rissig, undicht oder auch durch Schimmel befallen werden. Das sieht nicht nur unschön aus, es stellt auch ein Risiko dar.


Eine regelmäßige Überprüfung und Wartung Ihrer Fugen gewährleistet eine auf lange Sicht dichtende Funktion - diese ist extrem wichtig - denn eine undichte Fuge z. B. in der Dusche kann zu weiteren, teils großflächigen Schäden führen.


Daher bieten wir Ihnen auf Wunsch spezielle Wartungsverträge an. Lassen Sie sich gerne von uns dazu beraten.

Wartungsfuge

Zunächst wollen wir den Begriff „Wartungsfuge“ genauer erklären - dieser ist in der DIN 52460 wie folgt definiert:


„Eine Wartungsfuge ist eine starken chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden.“


Diese gilt für Fugenabdichtungen mit elastischen Fugendichtmassen wie z.B. bei Boden- Wandanschlussfugen im Sanitärbereichen, bei Dehnungsfugen im Schwimmbädern und bei elastischen Fugen im Bau- und Baunebengewerbe allgemein.    


Fugenabriss

Die zulässige Gesamtverformung für Dehnfugenmaterialien ist im allgemeinen die Summe aus Dehnung und Stauchung im Gebrauchseinsatz. Diese maximale Bewegungsaufnahme wird bei den Dehnfugenmaterialien mit 25% angegeben. Das heißt, dass eine Bewegungsfuge mit einer Breite von z. B. 10 mm eine maximale Bewegung von 2,5 mm aufnehmen kann.


Bauliche Bewegungen, welche die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes übersteigen, führen zwangsweise zu Fugenabrissen! Diese Bewegungen können durch Planungs- bzw. Konstruktionsfehler, durch Gebäudesetzung, durch Estrichformierung (Normgerecht darf er sich um bis 5 mm absenken), frühzeitige Verlegung von Fliesen, Fußbodenheizung, austrocknendes Haus, usw. entstehen.


Dem Merkblatt des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (Stand September 1995) ist zu entnehmen dass "die unvermeidbaren Verformungen der schwimmenden Konstruktion in der Regel die Elastizität der Fugenfüllstoffe überschreiten. Diese unterliegen insoweit nicht der Gewährleistung."


Somit ist eine Reklamationen in solchen Fällen unangebracht und wird nicht anerkannt!


Weiterhin wurde bereits im Jahr 1983 im o.g. Merkblatt darauf hingewiesen, dass elastische Fugendichtmassen wartungsbedürftig sind.


Um einen Fugenabriss zu vermeiden gibt es also nur eine Möglichkeit - warten bis der Bau vollkommen ausgetrocknet ist und der Estrich sich endgültig verformt hat. Allerdings müssen hierfür mindestens 2 Jahre eingeplant werden - in dieser Zeit können sowohl Wasser als auch Ungeziefer in die unverschlossenen Fugen eintreten. Wenn das passiert läuft man Gefahr noch viel größeren Schäden als dem Fugenabriss gegenüber zu stehen.


Was also tun?

Wir empfehlen die Verfugung nach der Fliesenverlegung vorzunehmen und den Bauherren darauf vorzubereiten dass er -spätestens nach 2 Jahren - die Fugen erneuern lassen sollte.  

Wasserschaden

Eine Fuge muss vor allem eins sein: Dicht!


Ohne regelmäßige Überprüfung und ggf. Erneuerung kann sie dass jedoch kaum leisten.

Denn durch äußerer Einflüsse gepaart mit mangelhafter Pflege entstehen schnell Probleme.

 

Gerade in Dauernassbereichen wie Dusch- & Badewannen kann eine undichte Fuge enorme Schäden anrichten. Wir sehen ständig Feuchtigkeitsschäden die auf eine solche Situation zurückzuführen sind.


Das fatale: Versicherungsgesellschaften sehen bei Wasserschäden, die durch mangelhafte Pflege und Wartung der Fugen auftreten unter Umständen "grob fahrlässiges Handeln". Die Folge: sie bezahlen nicht oder nur einen Bruchteil.


Daher sollten Sie aus eigenem Interesse Ihre Fugen sowohl richtig pflegen als auch eine regelmäßige Wartung durchführen lassen - so sind Sie auf der sicheren Seite.

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